Streitig ist, ob die Rechtmäßigkeit der vom Antragsgegner (Ag) vorgenommenen Beschränkung des Verlustrücktrags auf ein nach Ausschüttung von Gewinn verbleibendes Volumen ernstlich zweifelhaft ist.
Die Antragstellerin (Astin) erzielte im Wirtschaftsjahr einen Gewinn von ... DM. Das Gewinnvortragskonto belief sich zum ... aus Vorjahresgewinnen auf ... DM. Mit Beschluß der Gesellschafterversammlung vom ... wurden... Mio. DM Dividende ausgeschüttet. Der Beschluß lautet folgendermaßen:
Zu TOP 2 - Festgestellung des Jahresabschlusses zum ... der ...
Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluß zum ... einer Bilanzsume von DM ... und einem Jahresüberschuß von DM ... gebilligt und damit festgestellt.
Zu TOP 3 - Beschlußfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ...
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