FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 26.06.2008
1 K 1365/05
Normen:
EStG § 26 ; EStG § 36 Abs. 4 S. 3 ; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; AO § 218 Abs. 2 ;

Aufhebung der zu einer Steuererstattung führenden getrennten Veranlagung gegenüber der Ehefrau nach Wahl der Zusammenveranlagung; Gesamtschuldnerische Inanspruchnahme für die durch die an die Ehefrau erfolgte Steuererstattung ausgelöste Nachzahlung

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.06.2008 - Aktenzeichen 1 K 1365/05

DRsp Nr. 2008/17791

Aufhebung der zu einer Steuererstattung führenden getrennten Veranlagung gegenüber der Ehefrau nach Wahl der Zusammenveranlagung; Gesamtschuldnerische Inanspruchnahme für die durch die an die Ehefrau erfolgte Steuererstattung ausgelöste Nachzahlung

1. Wird die bestandskräftige getrennte Veranlagung der Ehefrau, die zu einer Erstattung geführt hatte, in Folge der durch den Ehemann zivilrechtlich erstrittenen und steuerrechtlich noch wählbaren Zusammenveranlagung aufgehoben, erfolgt die -eine Zahlungsverpflichtung auslösende- Einbeziehung der Auszahlung an die Ehefrau zulasten beider Ehegatten im Abrechnungsteil des auf der Zusammenveranlagung beruhenden Einkommensteuerbescheides bzw. im Abrechnungsbescheid gem. § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG zu Recht. 2. Das Finanzamt könne sich dann nicht auf die Vermutung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG berufen, wenn es den Erstattungsbetrag in Fällen der Zusammenveranlagung nicht auf das ihm in der Einkommensteuererklärung ausdrücklich dafür benannte Konto, sondern auf ein anderes Konto überweist, das auf den Namen nur eines der beiden Ehegatten lautet oder wenn es den Erstattungsbetrag in Kenntnis der Scheidung zwar auf ein von beiden benanntes Konto überweisen will, die Bank den Betrag aber wegen zwischenzeitlicher Auflösung dieses Kontos auf ein anderes Konto überweist, das auf den Namen nur eines der beiden Ehegatten lautet