Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2012 6 K 3390/11 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
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