Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11. Dezember 2014 3 K 2011/12 Erb aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
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