Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte zu Recht die Kindergeldfestsetzung für das Kind A für die Monate September 2017 bis einschließlich Juli 2018 aufgehoben hat.
Die Klägerin ist die Mutter von A (geb. ... 1998). A befand sich vom 1. August 2016 bis 8. Juni 2017 in einer Ausbildung zur B. Sie unterbrach die Ausbildung krankheitsbedingt. Im Zeitraum Juni 2017 bis einschließlich Juli 2018 war sie an ... erkrankt. Ab dem 1. August 2018 absolvierte A für ein Jahr den Bundesfreiwilligendienst beim XX ... (XX).
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