Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 18. März 2021 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
II.Das Verfahren wird an eine andere Kammer des Landgerichts Augsburg zurückverwiesen, die auch über die Kosten des Revisionsverfahrens zu befinden haben wird.
I.
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