Mit Vertrag vom 19. Dezember 1994 bestellte A als Eigentümerin des unbebauten Grundstücks, eingetragen im Grundbuch von .... für die Kläger als Berechtigte für die Dauer von 99 Jahren ein Erbbaurecht. In § 15 des Vertrages wurde den Klägern ein Ankaufsrecht eingeräumt.
Mit Grunderwerbsteuer(GrESt)-Bescheid vom 21. Februar 1995 setzte das Finanzamt ausgehend von einem Kapitalwert des Erbbauzinses in Höhe von 47.647 DM jeweils gegen die Kläger GrESt fest.
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