FG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 17.07.2007
3 K 740/05
Normen:
ZPO § 240 S. 1 ; FGO § 103 § 104 Abs. 1, 2 § 155 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 73

Aufhebung eines trotz Verfahrensunterbrechung ergangenen Urteils vor seiner Zustellung; Wiedereintritt in die Beratung

FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.07.2007 - Aktenzeichen 3 K 740/05

DRsp Nr. 2007/16449

Aufhebung eines trotz Verfahrensunterbrechung ergangenen Urteils vor seiner Zustellung; Wiedereintritt in die Beratung

Wird dem Gericht vor Zustellung bzw. Verkündung eines bereits gefällten Urteils bekannt, dass das Verfahren - hier wegen bereits vor der mündlichen Verhandlung erfolgter Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin - unterbrochen ist, so haben die Richter, die an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben, wieder in die Beratung einzutreten und das wirkungslose Urteil aus Gründen der Rechtssicherheit aufzuheben.

Normenkette:

ZPO § 240 S. 1 ; FGO § 103 § 104 Abs. 1, 2 § 155 ;

Tatbestand:

I.

Über das Vermögen der Klägerin ist mit Beschluss vom 12. Juni 2007 das Insolvenzverfahren eröffnet worden (...). Bis einschließlich der mündlichen Verhandlung am 05. Juli 2007 haben die Beteiligten das Gericht hiervon nicht in Kenntnis gesetzt. Insbesondere hat der in der mündlichen Verhandlung für die Klägerin erschienene Rechtsanwalt das Gericht nicht von der Verfahrenseröffnung informiert. Die mündliche Verhandlung ist geschlossen worden; eine Entscheidung sollte zugestellt werden.