FG Berlin-Brandenburg, vom 08.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 3308/05
Aufhebung oder Änderung der Festsetzung der Eigenheimzulage nach Neuberechnung des Einkommens
BFH, Urteil vom 07.07.2011 - Aktenzeichen IX R 11/10
DRsp Nr. 2011/17985
Aufhebung oder Änderung der Festsetzung der Eigenheimzulage nach Neuberechnung des Einkommens
Einnahmen i.S. von § 20EStG erzielt derjenige, der im Entstehungszeitpunkt der Erträge Gläubiger der Forderung auf Kapitalrückzahlung ist, so dass es für die Zurechnung der Einnahmen i.S. von § 20EStG auf die rechtliche oder wirtschaftliche Dispositionsbefugnis bezüglich der den Einnahmen zugrunde liegenden Forderung ankommt.