Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 21. Juli 2020 aufgehoben.
Der Bescheid der Beklagten vom 4. September 2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4. Februar 2019 wird aufgehoben, soweit die Beklagte darin den Bescheid vom 16. September 2014 für die Zeit vom 1. Juni 2014 bis 31. August 2018 teilweise zurückgenommen hat und eine Erstattung in Höhe von 9.024,22 € fordert.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Instanzen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit ist zwischen den Beteiligten die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides der Beklagten, mit dem diese die Bewilligung einer großen Witwenrente (WR) wegen anzurechnenden Einkommens hinsichtlich der Rentenhöhe für den Zeitraum vom 1. Juni 2014 bis 31. August 2018 iHv insgesamt 9.024,22 € nach § 45 Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) zurückgenommen hat und eine entsprechende Erstattung fordert.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|