Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 15 vom 21.03.2018
ZIP 2018, 1564
Vorinstanzen:
LAG Saarland, vom 22.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 63/15
ArbG Saarbrücken, vom 13.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 845/14
Aufhebungsvertrag - Begünstigung eines BetriebsratsmitgliedsDas Begünstigungsverbot im BetriebsverfassungsgesetzGrundsätzlich keine Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds durch Abschluss eines AufhebungsvertragesSonderkündigungsschutz eines Betriebsratsmitglieds und Verhandlungsposition für einen Aufhebungsvertrag
BAG, Urteil vom 21.03.2018 - Aktenzeichen 7 AZR 590/16
DRsp Nr. 2018/4335
Aufhebungsvertrag - Begünstigung eines BetriebsratsmitgliedsDas Begünstigungsverbot im BetriebsverfassungsgesetzGrundsätzlich keine Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds durch Abschluss eines AufhebungsvertragesSonderkündigungsschutz eines Betriebsratsmitglieds und Verhandlungsposition für einen Aufhebungsvertrag
1. Eine nach § 78 Satz 2 BetrVG untersagte Begünstigung ist jede Besserstellung im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, die nicht auf sachlichen Gründen, sondern auf der Tätigkeit als Betriebsratsmitglied beruht (vgl. zur Benachteiligung etwa BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 11). Sie liegt vor bei jeder Zuwendung eines Vorteils, der ausschließlich wegen der Amtstätigkeit erfolgt. Nicht erforderlich ist, dass der Amtsträger zu einem bestimmten Handeln oder Unterlassen veranlasst werden oder im Nachhinein für ein bestimmtes Verhalten belohnt werden soll (vgl. Kreutz GK- BetrVG 11. Aufl. § 78 Rn. 83). Vereinbarungen, die gegen das Begünstigungs- oder Benachteiligungsverbot verstoßen, sind nach § 134BGB nichtig (BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 10; 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 1 der Gründe).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.