Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Streitig ist, ob eine Rücklage gem. § 6b des Einkommensteuergesetzes - EStG - bei der übertragenden oder bei der aufnehmenden Gesellschaft einer Verschmelzung aufzulösen ist.
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