FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 05.03.2019
6 K 6071/18
Normen:
EStG § 6b Abs. 3;
Fundstellen:
BB 2019, 1456
BB 2021, 748
EFG 2019, 739

Auflösung einer Rücklage bei der übertragenden oder bei der aufnehmenden Gesellschaft einer Verschmelzung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.03.2019 - Aktenzeichen 6 K 6071/18

DRsp Nr. 2019/5420

Auflösung einer Rücklage bei der übertragenden oder bei der aufnehmenden Gesellschaft einer Verschmelzung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 6b Abs. 3;

Tatbestand

Streitig ist, ob eine Rücklage gem. § 6b des Einkommensteuergesetzes - EStG - bei der übertragenden oder bei der aufnehmenden Gesellschaft einer Verschmelzung aufzulösen ist.