FG Münster vom 24.04.2001
15 K 6099/99 E
Fundstellen:
EFG 2001, 1370

Auflösungsverlust bei Liquidation einer GmbH

FG Münster, vom 24.04.2001 - Aktenzeichen 15 K 6099/99 E

DRsp Nr. 2002/2394

Auflösungsverlust bei Liquidation einer GmbH

Der sich bei einer Liquidation einer GmbH ergebende Auflösungsverlust des wesentlich beteiligten Gesellschafters entsteht vor Abschluss der Liquidation in dem Zeitpunkt, in dem nicht mehr mit Zuteilungen und Rückzahlungen durch die GmbH zu rechnen ist und in dem damit feststeht, ob beim Gesellschafter nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen sind.

Für die Praxis:

Der einmal entstandene Auflösungsverlust ist im Zeitpunkt (= Veranlagungszeitraum) seines Entstehens zu berücksichtigen. Ein Wahlrecht steht dem Steuerpflichtigen nicht zu (BFH v. 14.6.2000, BFH/NV 2001, 302).

Fundstellen
EFG 2001, 1370