I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der A-GmbH (Stammkapital 1,5 Mio. DM) und der B-GmbH (Stammkapital 500 000 DM). Am 16. August 1993 wurde über das Vermögen der beiden Gesellschaften das Konkursverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Im gleichen Jahr wurde auch ein wesentlicher Teil des Personals der Gesellschaften entlassen, ihr Betrieb eingestellt und der Kläger aus Bürgschaften in Höhe von mehreren Millionen DM in Anspruch genommen, die er für Verbindlichkeiten der Gesellschaften übernommen hatte.
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