Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 25. Oktober 2017
Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.
I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen des R.
Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt —FA—) erließ am 2. Juni 2015 gegen R einen Umsatzsteuerbescheid für 2013, mit dem die Umsatzsteuer im Wege der Schätzung auf 92.808 € festgesetzt wurde. Die Steuerschuld war im Wesentlichen entsprechend der Festsetzung gezahlt worden.
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