Streitig ist, ob im Streitjahr 1996 die Tochter der Klägerin in deren Haushalt aufgenommen war.
Die Klägerin ist mit dem Beigeladenen verheiratet; die Eheleute leben seit vielen Jahren getrennt. Aus der Ehe ist die gemeinsame Tochter ... (geb. am ... 73) hervorgegangen, die ihr Lehramtsstudium mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen und im Herbst 1998 ihr Referendariat begonnen hat; sie ist derzeit in einer Aushilfsstelle als Lehrerin tätig. Die Tochter wohnt im selben Haus wie die Klägerin; es handelt sich dabei um das frühere gemeinsame Familienwohnhaus, das der Beigeladene vor Jahren aus Anlass der Trennung verlassen hat.
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