1. Der Antrag des Antragstellers vom 15.12.2014 auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
2. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
3. Der Geschäftswert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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