I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) schuldet dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) u.a. Einkommensteuer 1995 nebst Zinsen, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, die durch bestandskräftigen Bescheid festgesetzt worden sind. 2001 ist über das Vermögen des Klägers ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet worden. Vorgenannte Forderungen wurden vom FA zur Tabelle angemeldet. Sie wurden dort eingetragen, jedoch vom Verwalter bestritten. 2002 ist das Verbraucherinsolvenzverfahren aufgehoben und dem Kläger Restschuldbefreiung in Aussicht gestellt worden.
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