BFH - Urteil vom 01.08.2000
VII R 31/99
Normen:
AO (1977) § 226 Abs. 1 ; BGB § 387 ; KO § 55 Nr. 1, § 60 ;
Fundstellen:
BB 2001, 86
BFHE 193, 1
BStBl II 2002, 323
DB 2001, 130
DStZ 2001, 175
DZWIR 2001, 449
KTS 2001, 276
ZIP 2001, 428
ZInsO 2001, 510
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf,

Aufrechnung im Konkurs

BFH, Urteil vom 01.08.2000 - Aktenzeichen VII R 31/99

DRsp Nr. 2000/10397

Aufrechnung im Konkurs

»1. Zur Frage der Aufrechnung des FA gegen ein Vorsteuerguthaben der Konkursmasse im massearmen Konkurs. 2. Die Aufrechnung des FA gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch der Konkursmasse, der sich aus der anteiligen Konkursverwaltervergütung für den Zeitraum bis zur Feststellung der Masseunzulänglichkeit ergibt, ist jedenfalls dann nicht zulässig, wenn der Konkursverwalter seinen sich bis zu diesem Zeitpunkt ergebenden Vergütungsanspruch nicht abgerechnet hat und das Bestehen eines derartigen Vorsteuerguthabens als Altforderung der Masse im massearmen Konkurs nicht festgestellt worden ist.«

Normenkette:

AO (1977) § 226 Abs. 1 ; BGB § 387 ; KO § 55 Nr. 1, § 60 ;

Gründe: