Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides. Streitig ist, ob nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Erstattungsansprüchen auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens nach § 37 Abs. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) aufgerechnet werden kann.
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