I.
Dem Antrag des derzeit in Kroatien wohnenden Klägers vom 3. September 2001 auf nachträgliche Gewährung von Kindergeld gab der Beklagte, das Arbeitsamt ... (Familienkasse), mit Bescheid vom 10. September 2001 statt und setzte für den Zeitraum Juli 1997 bis Juli 1998 Kindergeld in Höhe von 5.720 DM fest. Der Bescheid wurde bestandskräftig.
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