LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.09.2022
L 29 AS 620/18
Normen:
SGB II § 42a Abs. 2 S. 1; BGB § 215; SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 05.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 206 AS 9460/16

Aufrechnung von Rückzahlungsansprüchen aus Darlehen mit der Rückforderung aus einem MietkautionsdarlehenWirksamkeit einer GegenforderungEinrede der Verjährung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.09.2022 - Aktenzeichen L 29 AS 620/18

DRsp Nr. 2022/17166

Aufrechnung von Rückzahlungsansprüchen aus Darlehen mit der Rückforderung aus einem Mietkautionsdarlehen Wirksamkeit einer Gegenforderung Einrede der Verjährung

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 42a Abs. 2 S. 1; BGB § 215; SGG § 193;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen eine vom Beklagten verfügte Aufrechnung mit der Rückforderung aus einem Mietkautionsdarlehen.