Streitig ist die vom Beklagten in einem Abrechnungsbescheid getroffene Feststellung, dass der Anspruch des Klägers auf Auszahlung des Guthabens aus einer Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) für sein aktuell betriebenes Unternehmen durch Verrechnung mit Umsatzsteuer-Rückständen aus einem früheren - insolvent gewordenen Unternehmen des Klägers - erloschen ist.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|