FG Thüringen - Urteil vom 10.04.2008
1 K 757/07
Normen:
InsO § 287 Abs. 2 ; InsO § 294 ; InsO § 295 Abs. 2 ; AO § 226 ; BGB § 387 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1485

Aufrechnung von Umsatzsteuer-Erstattungsansprüchen aus Neuerwerb des Gemeinschuldners mit Insolvenzforderungen

FG Thüringen, Urteil vom 10.04.2008 - Aktenzeichen 1 K 757/07

DRsp Nr. 2008/19774

Aufrechnung von Umsatzsteuer-Erstattungsansprüchen aus Neuerwerb des Gemeinschuldners mit Insolvenzforderungen

Nimmt der Gemeinschuldner mit Zustimmung des Insolvenzverwalters eine neue gewerbliche Tätigkeit auf, so ist das Finanzamt nicht gehindert, ihm aus diesem Neuerwerb zustehende Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche gegen alte, im Insolvenzverfahren zur Tabelle angemeldete Steuerrückstände aufzurechnen.

Normenkette:

InsO § 287 Abs. 2 ; InsO § 294 ; InsO § 295 Abs. 2 ; AO § 226 ; BGB § 387 ;

Tatbestand:

Streitig ist die vom Beklagten in einem Abrechnungsbescheid getroffene Feststellung, dass der Anspruch des Klägers auf Auszahlung des Guthabens aus einer Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) für sein aktuell betriebenes Unternehmen durch Verrechnung mit Umsatzsteuer-Rückständen aus einem früheren - insolvent gewordenen Unternehmen des Klägers - erloschen ist.