Die Klägerin betrieb seit dem ... 2017 einen Imbiss in Hamburg. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gab sie für das Jahr der Betriebseröffnung geschätzte Umsätze von 48.000 € an. Nach Recherche des Beklagten wurde die Klägerin zuvor in Deutschland nicht steuerlich geführt. Steuererklärungen für das Streitjahr 2017 reichte sie zunächst nicht ein.
1. 2. 3.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|