I.
Die Klägerin klagt zugleich als Gesamtrechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Ehemannes XXXXXXXXXXX, mit dem sie auch in den Streitjahren 1994 und 1995 zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt wurde.
Der Verstorbene war seit längerem Eigentümer eines Hälfteanteils am Mietwohngrundstück (6 Wohnungen) Hauptstraße 5 in X-Stadt. Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom XXXXXXXXXXXXX 1993 den anderen Hälfteanteil zum Kaufpreis von 950.000 DM zuzüglich 26.683,85 DM Nebenkosten. Nutzen und Lasten dieses Anteils gingen am 1. April 1994 auf die Klägerin über.
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