FG München - Urteil vom 26.10.1999
16 K 2935/98
Normen:
EStG § 7 Abs. 4; EStG § 6 Abs. 1; WertV § 13; WertV § 15; WertV § 7; WertV § 21;
Fundstellen:
DB 2000, 697
EFG 2000, 210

Aufteilung der einheitlichen Anschaffungskosten für ein Mietwohngrundstück nach dem Sachwertverfahren

FG München, Urteil vom 26.10.1999 - Aktenzeichen 16 K 2935/98

DRsp Nr. 2001/2193

Aufteilung der einheitlichen Anschaffungskosten für ein Mietwohngrundstück nach dem Sachwertverfahren

Zwar ist die Gesamtbewertung bei einem Mietwohngrundstück grundsätzlich nach dem Ertragswertverfahren vorzunehmen; muss allerdings der Gesamtkaufpreis eines Mietwohngrundstücks -zur Ermittlung des Gebäudewertanteils als AfA-Bemessungsgrundlage- aufgeteilt werden, ist hierfür regelmäßig eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Sachwerte von Grund und Boden sowie des Gebäudes geboten.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 4; EStG § 6 Abs. 1; WertV § 13; WertV § 15; WertV § 7; WertV § 21;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin klagt zugleich als Gesamtrechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Ehemannes XXXXXXXXXXX, mit dem sie auch in den Streitjahren 1994 und 1995 zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt wurde.

Der Verstorbene war seit längerem Eigentümer eines Hälfteanteils am Mietwohngrundstück (6 Wohnungen) Hauptstraße 5 in X-Stadt. Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom XXXXXXXXXXXXX 1993 den anderen Hälfteanteil zum Kaufpreis von 950.000 DM zuzüglich 26.683,85 DM Nebenkosten. Nutzen und Lasten dieses Anteils gingen am 1. April 1994 auf die Klägerin über.