Der Bescheid über Einkommensteuer für 2016 vom .......... in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom .......... und der Bescheid über Einkommensteuer für 2017 vom ..........., dieser zuletzt geändert am ............, wird insoweit abgeändert, als der Beklagte für den Kläger für 2016 eine höhere Einkommensteuer als 1.323,59 Euro und für 2017 eine höhere Einkommensteuer als 3.256,42 Euro festgesetzt hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Von den Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und der Beklagte je die Hälfte.
3.Das Urteil ist für den Kläger hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe der zu erstattenden Kosten abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.
4.Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Frage, wie die Einkommensteuer als Jahressteuer zwischen dem insolvenzfreien Vermögen des Klägers und der Insolvenzmasse aufgeteilt werden soll.
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