Die Klägerin, die eine Gießerei betreibt, ist eine GmbH (H-GmbH) mit Sitz in S. Zum 1. Januar 1995 wurde die Fahrzeugguss L-GmbH auf die Klägerin verschmolzen. Deren Betrieb ist seitdem Betriebsstätte der Klägerin in den neuen Bundesländern. Die Betriebstättenbilanzen werden in einer konsolidierten Bilanz zusammengefasst.
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