FG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.04.1998
12 K 351/92
Fundstellen:
EFG 1998, 1191

Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Eigentumswohnung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.1998 - Aktenzeichen 12 K 351/92

DRsp Nr. 2001/2625

Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Eigentumswohnung

Weicht der beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Kaufvertrag festgelegte Kaufpreisanteil für den Grund und Boden von den maßgebenden Bodenrichtwerten um mehr als ein Drittel nach unten ab, sind die Verkehrswerte des Gebäudeanteils und des Grund und Boden-Anteils durch Schätzung zu ermitteln und der Gesamtkaufpreis für die Eigentumswohnung ist nach dem Verhältnis dieser Werte aufzuteilen.

Tatbestand:

Streitig ist die Höhe der Bemessungsgrundlagen für die Grundförderung für die eigengenutzte Eigentumswohnung (ETW) nach § 10e des Einkommensteuergesetztes (EStG) sowie die Höhe der Abschreibung nach § 7 Abs. 5 EStG für das häusliche Arbeitszimmer in dieser Wohnung.