FG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.04.1998 12 K 351/92
Fundstellen:
EFG 1998, 1191
Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Eigentumswohnung
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.1998 - Aktenzeichen 12 K 351/92
DRsp Nr. 2001/2625
Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Eigentumswohnung
Weicht der beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Kaufvertrag festgelegte Kaufpreisanteil für den Grund und Boden von den maßgebenden Bodenrichtwerten um mehr als ein Drittel nach unten ab, sind die Verkehrswerte des Gebäudeanteils und des Grund und Boden-Anteils durch Schätzung zu ermitteln und der Gesamtkaufpreis für die Eigentumswohnung ist nach dem Verhältnis dieser Werte aufzuteilen.
Tatbestand:
Streitig ist die Höhe der Bemessungsgrundlagen für die Grundförderung für die eigengenutzte Eigentumswohnung (ETW) nach § 10e des Einkommensteuergesetztes (EStG) sowie die Höhe der Abschreibung nach § 7 Abs. 5EStG für das häusliche Arbeitszimmer in dieser Wohnung.
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