FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.08.2001
4 K 2098/01
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 ;

Aufteilung von Schuldzinsen im Zusammenhang

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.08.2001 - Aktenzeichen 4 K 2098/01

DRsp Nr. 2002/2162

Aufteilung von Schuldzinsen im Zusammenhang

1. Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BStBl II 1999, 676 zur Zuordnung von Darlehen zu einzelnen unterschiedlich genutzten, vom Steuerpflichtigen hergestellten Gebäudeteilen sind sinngemäß auch auf Anschaffungsgeschäfte anwendbar. 2. Für die Zuordnung von Schuldzinsen zu einem betrieblich genutzten Gebäudeteil bedarf es der Aufteilung der Anschaffungskosten auf die einzelnen Gebäudeteile und des konkreten Nachweises, dass das aufgenommene Darlehen zur Zahlung des anteiligen Kaufpreises verwendet wurde.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Aufteilung von Schuldzinsen anlässlich des Erwerbs und Nutzung einer Wohnung und einem der selbständigen Arbeit dienenden Gebäudeteil in den Jahren 1989 bis 1996.