FG Hessen - Urteil vom 20.05.2008
8 K 166/07
Normen:
AO § 268 ; AO § 276 ; AO § 279 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1850

Aufteilungsbescheid; Ehegatte; Vollstreckung; Rechtmäßigkeit - Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Aufteilungsbescheides

FG Hessen, Urteil vom 20.05.2008 - Aktenzeichen 8 K 166/07

DRsp Nr. 2008/16313

Aufteilungsbescheid; Ehegatte; Vollstreckung; Rechtmäßigkeit - Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Aufteilungsbescheides

1. Über den vor Einleitung der Vollstreckung gestellten Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld darf erst dann entschieden werden, wenn es überhaupt zu einer Vollstreckung kommt. 2. Der Erlass eines Aufteilungsbescheids ist unzulässig, wenn keine Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder bereits ergriffene Vollstreckungsmaßnahmen wieder aufgehoben worden sind.

Normenkette:

AO § 268 ; AO § 276 ; AO § 279 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Aufteilungsbescheides.

Der Kläger (Kl.) und seine seit dem....2004 von ihm dauernd getrennt lebende Ehefrau (Beigeladene) wurden für das Jahr 2004 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Aufgrund des Einkommensteuerbescheides vom ... .2006 ergab sich eine Nachforderung i.H.v... EUR, die sich aus ... EUR Einkommensteuer sowie ... EUR Solidaritätszuschlag zusammensetzte und bis zum ... .2006 zahlbar war.