FG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.01.2012
4 K 3252/10
Normen:
AO § 195; AO § 5; AO § 126; FGO § 102;
Fundstellen:
AO-StB 2012, 155

Auftragsprüfung Zuständigkeit für den Erlass einer Prüfungsanordnung Überprüfung der Ermessensentscheidung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.01.2012 - Aktenzeichen 4 K 3252/10

DRsp Nr. 2012/6698

Auftragsprüfung Zuständigkeit für den Erlass einer Prüfungsanordnung Überprüfung der Ermessensentscheidung

1. Wird eine Finanzbehörde von einer anderen Finanzbehörde mit der Durchführung einer Außenprüfung beauftragt, kann der Prüfungsauftrag entweder von der beauftragten Stelle selbst dem Steuerpflichtigen bekanntgegeben werden oder rein innerdienstlich gegenüber der beauftragten Behörde erteilt werden. 2. Mit der Beauftragung erlangt das beauftragte FA die Befugnis zum Erlass der Prüfungsanordnung, wenn sich das den Auftrag erteilende FA diese Befugnis nicht vorbehalten und die Anordnung selbst erlassen hat. 3. Ob und in welchem Umfang eine Außenprüfung durchzuführen ist, ist von dem den Auftrag erteilenden FA festzulegen. Das beauftragte FA ist an den Auftrag gebunden, aus dem sich der zu prüfende Steuerpflichtige und der Umfang der Prüfung der Zeit und der Sache nach ergeben muss. 4. In dem innerdienstlichen Auftrag, durch den die Beauftragung nach außen wirksam wird, muss der Prüfungsauftrag genau angegeben werden. 5. Welche Maßnahmen zur Erledigung des Auftrags ergriffen werden, liegt in der Entscheidung des beauftragten FA.