FG Hessen - Urteil vom 14.06.2004
5 K 1500/04
Normen:
EStG § 9a Abs. 1 Nr. 1 ;

Aufwandsentschädigung; Werbungskosten; Mitglied des Bundestages; Pauschaler Werbungskostenabzug; Verfassungsmäßigkeit - Pauschaler Werbungskostenabzug entsprechend den Aufwandspauschalen für Mitglieder des Bundestages

FG Hessen, Urteil vom 14.06.2004 - Aktenzeichen 5 K 1500/04

DRsp Nr. 2005/5406

Aufwandsentschädigung; Werbungskosten; Mitglied des Bundestages; Pauschaler Werbungskostenabzug; Verfassungsmäßigkeit - Pauschaler Werbungskostenabzug entsprechend den Aufwandspauschalen für Mitglieder des Bundestages

1. Ein pauschaler Werbungskostenabzug in Höhe des Betrages, den die Mitglieder des Bundestages gem. § 12 Abgeordnetengesetzes als steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten, kommt für Steuerpflichtige, die nicht Mitglieder des Bundestages sind, nicht in Betracht. 2. Aus der behaupteten Verfassungswidrigkeit der Steuerfreiheit von Aufwandspauschalen für Bundestagsabgeordnete ergibt sich kein Anspruch auf Einbeziehung in den begünstigten Personenkreis der Bundestagsabgeordneten und Gewährung einer vergleichbaren Steuerbegünstigung.

Normenkette:

EStG § 9a Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Der mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer - ESt - veranlagte Kläger erzielte im Jahr 2001 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Geschäftsführer der...GmbH.

Gegen den am 18.Juni 2003 erlassenen ESt-Bescheid für 2001, geändert durch Änderungsbescheide vom 28. Januar 2004 und 23. März 2004, erhoben die Kläger durch ihren Prozessbevollmächtigten Einspruch, der mit Einspruchsentscheidung vom 26. März 2004 zurückgewiesen wurde.