FG Hamburg - Urteil vom 07.03.2008
5 K 30/07
Normen:
EStG § 9 ; EStG § 33 ;

Aufwendung für Coaching-Kurs als Werbungskosten; Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung

FG Hamburg, Urteil vom 07.03.2008 - Aktenzeichen 5 K 30/07

DRsp Nr. 2008/12280

Aufwendung für Coaching-Kurs als Werbungskosten; Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung

1. Aufwendungen für einen Coaching-Kurs sind nur dann Werbungskosten, wenn der konkrete berufliche Anlass nachgewiesen wird. 2. Umzugskosten sowie Kosten für Schadstofffeststellungen in einer Mietwohnung aus Anlass von Schimmelpilzbefall in einem Zimmer sind keine außergewöhnliche Belastung.

Normenkette:

EStG § 9 ; EStG § 33 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Coaching-Kurs und Literatur als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sowie von Aufwendungen im Zusammenhang mit Schimmelbefall in der angemieteten Wohnung als außergewöhnliche Belastung.