Streitig ist die Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Coaching-Kurs und Literatur als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sowie von Aufwendungen im Zusammenhang mit Schimmelbefall in der angemieteten Wohnung als außergewöhnliche Belastung.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|