FG Thüringen - Urteil vom 01.04.2004
II 783/02
Normen:
EStG (1997) § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1 S. 2 ;

Aufwendungen einer Ethiklehrerin für eine Studienreise nach Israel

FG Thüringen, Urteil vom 01.04.2004 - Aktenzeichen II 783/02

DRsp Nr. 2006/29816

Aufwendungen einer Ethiklehrerin für eine Studienreise nach Israel

Kosten einer Ethiklehrerin für eine Studienreise nach Israel, die wegen der für die Teilnahme gewährten Dienstbefreiung, des homogenen Teilnehmerkreises und der Vermittlung berufsbezogener Kenntnisse über die politischen und historischen Verbindungen von Judentum, Christentum und Islam zwar überwiegend beruflich veranlasst war, jedoch angesichts eines umfangreichen Besichtigungsprogramms auch in nicht nur ganz untergeordnetem Umfang der Befriedigung touristischer Interessen diente, stellen als gemischte Aufwendungen keine abzugsfähigen Werbungskosten dar.

Normenkette:

EStG (1997) § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1 S. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die einkommensteuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen der Klägerin einer Reise nach Israel.