FG Sachsen - Urteil vom 19.09.2006
1 K 1349/02
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1 § 19 Abs. 1 ;

Aufwendungen einer Geographielehrerin für eine von einer Akademie für Lehrerfortbildung durchgeführte geographische Studienfahrt nach Südafrika

FG Sachsen, Urteil vom 19.09.2006 - Aktenzeichen 1 K 1349/02

DRsp Nr. 2007/6293

Aufwendungen einer Geographielehrerin für eine von einer Akademie für Lehrerfortbildung durchgeführte geographische Studienfahrt nach Südafrika

Die Aufwendungen einer Geographielehrerin für eine von einer Akademie für Lehrerfortbildung durchgeführte geographische Studienfahrt nach Südafrika sind nicht (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst und daher insgesamt nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar, wenn zwar die Flugkosten vom Dienstherrn übernommen worden sind, wenn aber der erhebliche Reisepreis (über 4.000 DM) von der Lehrerin selbst getragen werden musste, nicht ausschließlich Lehrer teilgenommen haben (kein homogener Teilnehmerkreis), kein unmittelbarer besonderer beruflicher Anlass für die Reise ersichtlich ist, bei der Reise auch viele Orte von allgemeinem touristischen Interesse besucht worden sind und sich die Reise nach dem Gesamtbild nicht leicht und nach objektiven Maßstäben nachvollziehbar in einen eindeutig ausschließlich beruflich bzw. einen privat veranlassten Teil trennen lässt.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1 § 19 Abs. 1 ;

Tatbestand: