FG Baden-Württemberg - Urteil vom 07.07.2005
8 K 361/01
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 327
EFG 2005, 1756

Aufwendungen eines Gymnasiallehrers für Englisch für die Teilnahme an einer Lehrerfortbildungsreise in die USA als Werbungskosten; Einkommensteuer 2000

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.2005 - Aktenzeichen 8 K 361/01

DRsp Nr. 2005/12707

Aufwendungen eines Gymnasiallehrers für Englisch für die Teilnahme an einer Lehrerfortbildungsreise in die USA als Werbungskosten; Einkommensteuer 2000

Aufwendungen eines Gymnasiallehrers für Englisch für eine Lehrerfortbildungsreise in die USA können als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn die Aufwendungen nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind. Eine nahezu ausschließlich berufliche Veranlassung kann vorliegen, wenn das Programm der Lehrerfortbildung auf die besonderen beruflichen Bedürfnisse und Gegebenheiten zugeschnitten ist, Zweck der Reise die eigene Fortbildung des Lehrers ist, der Teilnehmerkreis homogen ist, die Reise nicht von einem Reiseveranstalter, sondern von einem deutsch-amerikanischen Institut veranstaltet wird, der Lehrer von seiner Unterrichtsverpflichtung für die Zeit, die nicht unterrichtsfrei ist, freigestellt ist und er weder vor noch nach der Lehrerfortbildung privat veranlasste Urlaubs- oder Reiseaufenthalte anschließt.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob Aufwendungen des Klägers für eine Lehrerfortbildungsreiste nach - X - (USA) als Werbungskosten berücksichtigt werden können.