Aufwendungen für A-Examen eines Kirchenmusikers als Werbungskosten
BFH, Urteil vom 14.02.1992 - Aktenzeichen I R 69/90
DRsp Nr. 1996/11445
Aufwendungen für A-Examen eines Kirchenmusikers als Werbungskosten
»Die Aufwendungen eines hauptamtlichen B-Schein-Kirchenmusikers für ein zweites Hochschulstudium mit dem Ziel, das A-Examen zu machen, sind als Werbungskosten abziehbare Fortbildungskosten.«