Streitig ist, ob Aufwendungen im Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen als Arbeitslohn steuerlich zu erfassen sind.
Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer GdbR X sowie X. Sie gehört zur XY-Gruppe, die Niederlassungen im In- wie Ausland hat und die im Streitjahr etwa 1.000 Arbeitnehmer beschäftigte.
Einmal im Jahr veranstaltet die XY-Gruppe für ihre Mitarbeiter ein Skiwochenende in österreich, das jeweils im Januar stattfindet und von Freitagnachmittag bis Sonntagabend dauert. An dieser Veranstaltung können alle Mitarbeiter aus allen Niederlassungen in Deutschland und aus der Niederlassung in C sowie die Angehörigen der Arbeitnehmer teilnehmen. Es wird alternativ ein Programm für Skifahrer und Nichtskifahrer angeboten.
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