Streitig ist, ob Aufwendungen des Klägers für den Besuch einer Fachoberschule für Technik nach erfolgreichem Abschluss einer Lehre als Kommunikationselektroniker als Werbungskosten abziehbar sind.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|