FG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.05.2006
4 K 282/02
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 ; AO (1977) § 162 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 660

Aufwendungen für die Altersversorgung von Arbeitnehmer-Ehegatten als Betriebausgaben

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2006 - Aktenzeichen 4 K 282/02

DRsp Nr. 2007/2994

Aufwendungen für die Altersversorgung von Arbeitnehmer-Ehegatten als Betriebausgaben

1. Aufwendungen für eine Direktversicherung, die im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses durch Barlohnumwandlung geleistet werden, sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie zu einer sog. Überversorgung führen. Bei der Prüfung der Überversorgung ist ausschließlich auf den Fremdvergleich abzustellen. 2. Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung ist nicht in die Berechnung der Überversorgung einzubeziehen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 ; AO (1977) § 162 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Aufwendungen für eine Direktversicherung, die im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses (EAV) durch Barlohnumwandlung geleistet werden, zu einer Überversorgung führen.