FG München - Urteil vom 10.05.2006
1 K 5521/04
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 § 7 Abs. 1 ; HGB § 255 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 1238

Aufwendungen für die erstmalige Umlackierung und Beschriftung von Fahrzeugen und Maschinen des Anlagevermögens zu Werbezwecken

FG München, Urteil vom 10.05.2006 - Aktenzeichen 1 K 5521/04

DRsp Nr. 2006/20821

Aufwendungen für die erstmalige Umlackierung und Beschriftung von Fahrzeugen und Maschinen des Anlagevermögens zu Werbezwecken

Aufwendungen für die Umlackierung und Beschriftung von Fahrzeugen und Maschinen des Anlagevermögens zu Werbezwecken führen auch dann nicht zu aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern sind sofort abziehbare Betriebsausgaben, wenn der Steuerpflichtige diese Aufwendungen einheitlich bei allen seinen Maschinen und Fahrzeugen vornimmt, bevor er sie für die betrieblichen Zwecke zum Einsatz bringt.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 § 7 Abs. 1 ; HGB § 255 Abs. 1 ;
Fundstellen
EFG 2006, 1238