FG Berlin-Brandenburg - Gerichtsbescheid vom 23.08.2012
13 K 13287/10
Normen:
EStG § 35a Abs. 2 S. 1; StrReinG Berlin § 4 Abs. 4 S. 1;
Fundstellen:
DStR 2013, 8

Aufwendungen für die Schneebeseitigung auf öffentlichen Gehwegen vorm Haus als haushaltsnahe Dienstleistung

FG Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 23.08.2012 - Aktenzeichen 13 K 13287/10

DRsp Nr. 2012/21792

Aufwendungen für die Schneebeseitigung auf öffentlichen Gehwegen vorm Haus als haushaltsnahe Dienstleistung

Aufwendungen für die Dienstleistung des Winterdienstes sind, auch soweit sie in Zusammenhang mit der konkreten Verpflichtung des Anliegers zur Schneeräumung auf öffentlichen Gehwegen stehen, als haushaltsnahe Dienstleistungen i. S. d. § 35a Abs. 2 S. 1 anzusehen. Eine Trennung zwischen Reinigungs- und Räumarbeiten auf dem Grundstück und dem öffentlichen Raum vor dem Grundstück ist nicht vorzunehmen (entgegen BMF v. 15.2.2010, BStBl I 2010, 140).

Die Einkommensteuer für 2008 wird unter Änderung des Einkommensteuerbescheides vom 16. März 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6. August 2010 dahingehend neu festgesetzt, dass weitere Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von 142,80 EUR berücksichtigt werden. Die Berechnung der Steuer wird gemäß § 100 Abs. 2 Satz 3 FinanzgerichtsordnungFGO – dem Beklagten übertragen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.