1. Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 27. Oktober 2011 wird der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2010 vom 22. September 2011 dahin gehend geändert, dass die festgesetzte Einkommensteuer um 477,16 EUR (20% von 2.385,79 EUR) ermäßigt wird. Deren Neuberechnung wird dem Beklagten übertragen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird zugelassen.
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