Der ledige Kläger erzielte im Streitjahr 2005 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit für die A-GmbH & Co. KG. Seine Arbeitsstelle lag in Berlin. 2002 zog er von A-Stadt nach Berlin um. Dort wohnte er zunächst unter der Adresse B-Straße 1. Zum 1. Juli 2004 schloss er einen Mietvertrag über eine 68 m2-große Wohnung in der C-Straße 2 in Berlin. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die in den Steuerakten des Beklagten abheftete Kopie des Mietvertrags vom 29. Juni 2004 Bezug genommen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|