FG München - Beschluss vom 21.02.2000
16 V 5568/99
Normen:
EStG § 33 Abs. 2 ; FGO § 69 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 496

Aufwendungen für eine Leihmutterschaft

FG München, Beschluss vom 21.02.2000 - Aktenzeichen 16 V 5568/99

DRsp Nr. 2001/2134

Aufwendungen für eine Leihmutterschaft

Aufwendungen für eine Leihmutterschaft im Ausland sind keine außergewöhnliche Belastung. Hier entschieden im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung.

Normenkette:

EStG § 33 Abs. 2 ; FGO § 69 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Antragsteller (ASt) begehren die Aufhebung der Vollziehung, soweit der Antragsgegner (das Finanzamt -FA-) Aufwendungen für eine Leihmutterschaft in den USA nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt hat.

Die ASt sind Ehegatten, die in den Streitjahren 1996 und 1997 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Im August 1996 verstarb eines ihrer beiden Kinder. Der Tod führte bei der Antragstellerin (AStin) zu einer psychischen Belastung und dem Wunsch, ein weiteres Kind zu bekommen. Zu einer Geburt war die AStin jedoch nicht mehr in der Lage, da ihr im Jahr 1995 die Gebärmutter (unter Belassung der Eierstöcke) entfernt worden war.