FG Berlin - Urteil vom 14.05.2002
5 K 5345/00
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1084

Aufwendungen für eine während des Studiums durchgeführte Hauptexkursion nach Mexiko als Werbungskosten

FG Berlin, Urteil vom 14.05.2002 - Aktenzeichen 5 K 5345/00

DRsp Nr. 2002/13571

Aufwendungen für eine während des Studiums durchgeführte Hauptexkursion nach Mexiko als Werbungskosten

1. Ein Aufbaustudium, das einer Lehrerin für Sport und Erdkunde in der Sekundarstufe I an einer Gesamtschule die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II vermitteln soll, ist als berufliche Fortbildung einzustufen. 2. Ist die Teilnahme an einer Auslandsexkursion im Rahmen des Aufbaustudiums Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung für die Befähigung zum Lehramt der Sekundarstufe II, so liegt ein unmittelbarer beruflicher Anlass für die Reise der Steuerpflichtigen vor, der den Abzug der hierfür getätigten Aufwendungen als Werbungskosten rechtfertigt.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Kläger begehren den Abzug von Aufwendungen der Klägerin für eine Reise nach Mexiko als Werbungskosten.