I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), der ein Hoch- und Tiefbau-Unternehmen betreibt, veranstaltete im Jahr 1994 für seine Arbeitnehmer einen "Baudenabend" in F. Die Aufwendungen des Klägers für diese Veranstaltung betrugen 100 DM pro Arbeitnehmer. Nach dem Veranstaltungsprogramm erfolgte die Abfahrt nach F gegen 16.00 Uhr. Nach der Einquartierung in Privatpensionen begann ab 19.00 Uhr der Baudenabend mit Abendessen (kaltes Buffet). Anschließend folgte ab 20.00 Uhr ein Folkloreprogramm, danach Tanz sowie gemütliches Beisammensein. Am nächsten Tag fand nach dem Frühstück ein Spaziergang durch den Ferienort und die Besichtigung der Kirche von F statt. Um 12.00 Uhr gab es Mittagessen in der Baude. Danach erfolgte die Rückfahrt.
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