Streitig ist, ob Aufwendungen für einen Schulbesuch im Ausland als Sonderaus- gaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG abzugsfähig sind.
Die Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie sind beide Mitglieder der jüdischen Gemeinde in Hamburg und haben einen Sohn ( S ), der am ... 1977 geboren ist.
S besuchte seit dem 1. September 1995 nach Abschluss der 10. Klasse am Gymnasium ... in Hamburg das C...-College (C-College) mit Internatsunter- bringung in ..., .../Großbritannien.
Das C-College ist eine 1948 gegründete Jewish Public School. Das Ziel des College wird im Schulprospekt u. a. wie folgt umschrieben: "The College is committed to cultivating a love and appreciation of Jewish practice, learning and culture in its pupils. C...'s uniqueness lies in the fact that it offers a total Jewish environment within which Judaism is presented as a warm and vital experience. Pupils take from C... a religions conviction that should inspire them to participate fully in the leadership of the Jewish community."
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