Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse - Indizwirkung des Schwerbehindertenausweises für den Grad der Hilfsbedürftigkeit
FG Köln, Urteil vom 13.07.2000 - Aktenzeichen 3 K 4142/97
DRsp Nr. 2001/1917
Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse - Indizwirkung des Schwerbehindertenausweises für den Grad der Hilfsbedürftigkeit
1. Ein ordnungsgemäßer Schwerbehindertenausweis entfaltet im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 8 bEStG eine hohe Indizwirkung für den tatsächlichen Grad der Hilfsbedürftigkeit, so dass ohne besondere Umstände keine Veranlassung besteht, seine Richtigkeit anzuzweifeln und den Grad der Hilfsbedürftigkeit anders als dort festgestellt zu beurteilen.2. Die Steuervergünstigung des § 10 Abs. 1 Nr. 8EStG ist nicht Bestandteil des familiären Existenzminimums, sondern eine - verfassungsrechtlich unbedenkliche - steuerliche Subvention, bei der dem Schutz von Ehe und Familie genüge getan ist, wenn Ehegatten im Rahmen der gebotenen steuerlichen Gesamtbetrachtung gegenüber Alleinstehenden nicht schlechter gestellt sind.
Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von Sonderausgaben für ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis nach § 10 Abs. 1 Nr. 8EStG in den Jahren 1992 bis 1995.
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