Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Verfahrenskosten.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig bei der Einkommensteuerfestsetzung 2010 ist die Höhe der zu berücksichtigenden außergewöhnlichen Belastung.
In ihrer Steuererklärung machten die Kläger unteranderem einen Betrag i.H.v.
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